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Einreise nach Kamerun finden in Google

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ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

  • Kopie des Original-Reisepasses, der noch mindestens 6 Monate nach dem geplanten Rückreisedatum gültig ist.
  • Passfoto
  • Hotelreservierung in Kamerun oder Unterkunftsbescheinigung beglaubigt durch das Rathaus (von der Polizei beglaubigte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert).
  • Kopie des Flugtickets oder der Hin- und Rückflugbuchung
  • Wohnsitznachweis, der nicht älter als 3 Monate ist
  • Nachweis der finanziellen Mittel (Kontoauszüge der letzten drei Monate)
  • Kopie des internationalen Impfpasses mit dem Nachweis über die Gelbfieberimpfung
  • Ausländer, die nicht aus dem Land stammen, in dem der Antrag gestellt wird, müssen zusätzlich eine Kopie ihrer Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.

VERSANDADRESSE FÜR DOKUMENTE

Bantmann Trade & Consulting UG
Leopoldstr. 10
D-45139 Essen

Wichtige Informationen:

Visumbefreiung: Staatsangehörige der
CEMAC (Zentralafrikanische Republik, Tschad, Kongo-Brazzaville, Äquatorialguinea, Gabun) sind von der Visumpflicht für die Einreise nach Kamerun befreit. Darüber hinaus können Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen bestimmter Länder wie China, Italien und der Türkei sowie Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen anderer Staaten unter bestimmten Voraussetzungen bei ihrer Ankunft ein kostenloses Visum erhalten. Passagiere, die sich weniger als 24 Stunden am Flughafen von Douala aufhalten, können ebenfalls ohne Visum einreisen.

Gesundheit: Gelbfieberimpfung obligatorisch. Malariaprophylaxe empfohlen.

Transit: Mit einem Weiterflugticket ist ein Transitaufenthalt von 48 Stunden möglich. Das Verlassen des Flughafens ist nicht möglich.

Kinder: Für jedes Kind muss ein vollständiger Visumantrag gestellt werden.

o Alleinreisende Minderjährige: Zusätzlich zu den Formalitäten für Touristen sind vorzulegen: eine Ausreisegenehmigung beider Elternteile + Kopie des Familienbuchs

o Minderjährige, die mit einem Elternteil reisen: Zusätzlich zu den Formalitäten für Touristen sind vorzulegen: eine Ausreisegenehmigung des anderen Elternteils + Kopie des Familienbuchs