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Einreise nach Tschad finden in Google

Visumtyp: 0 €

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Aufenthaltsdauer: 0 €

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Erforderliche Dokumente

  • Reisepass: Muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
  • Passfotos: Zwei aktuelle Farbpassfotos (3-6 Monate alt). 
  • Nachweis über Gelbfieberimpfung: Nachweis über die Gelbfieberimpfung ist zwingend erforderlich.
  • Flugbuchung: Kopie des Flugtickets oder der Hin- und Rückflugreservierung.
  • Unterkunft: Kopie der Hotelreservierung oder ein Einladungsschreiben.
  • Versicherung: Bescheinigung über eine Reiseversicherung, die den Aufenthalt im Tschad abdeckt.
 
Zusätzliche Hinweise
 
  • Gesundheitliche Bestimmungen: Informieren Sie sich vorab über aktuelle Gesundheitsvorschriften wie COVID-19-Bestimmungen (Impfung oder Test).
  • Sicherheitshinweise: Beachten Sie aktuelle Sicherheitshinweise, die beispielsweise vom Auswärtigen Amt oder dem Auswärtigen Amt Österreich bereitgestellt werden.
  • Antragstellung: Der Antrag kann je nach Ihrer Wohnsituation direkt bei der malischen Botschaft oder über Afrikapass gestellt werden

 

VERSANDADRESSE FÜR DOKUMENTE

Bantmann Trade & Consulting UG
Leopoldstr. 10
D-45139 Essen

Wichtige Informationen:

Visumbefreiung: Staatsangehörige der folgenden Länder mit einem gewöhnlichen Reisepass sind bei einem Aufenthalt von weniger als 90 Tagen von der Visumpflicht befreit: Burkina Faso, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Kongo Brazzaville, Elfenbeinküste, Gabun, Haiti, Malaysia, Mauretanien, Niger, Nigeria, Ruanda, Senegal, Singapour, Surinam und Togo. Diese Liste ist nicht vollständig und kann sich jederzeit ändern. Bitte kontaktieren Sie uns zur Überprüfung.

Gesundheit: Gelbfieberimpfung obligatorisch. Malariaprophylaxe empfohlen.

Transit: Mit einem Weiterflugticket ist ein Transitaufenthalt von 48 Stunden möglich. Das Verlassen des Flughafens ist möglich.

Kinder: Für jedes Kind muss ein vollständiger Visumantrag gestellt werden.

o Alleinreisende Minderjährige: Zusätzlich zu den Formalitäten für Touristen sind vorzulegen: eine Ausreisegenehmigung beider Elternteile + Kopie des Familienbuchs

o Minderjährige, die mit einem Elternteil reisen: Zusätzlich zu den Formalitäten für Touristen sind vorzulegen: eine Ausreisegenehmigung des anderen Elternteils + Kopie des Familienbuchs